Anleitung Unfallschaden.

Was tun nach einem Unfall mit einem geleasten oder finanzierten Fahrzeug?

Im Schadenfall möglichst ohne Schaden.

Anleitung zum Vorgehen bei einem Unfall mit einem Leasing-Fahrzeug.

1. Unfall melden.

Damit die Schadensmeldung zu Ihrem Fahrzeug zielgerichtet an uns übermittelt werden kann, bitten wir Sie um Anmeldung bzw. Registrierung in unserem Kundenportal. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei und bietet Ihnen über die Schadensmeldung hinaus weitere wichtige Services rund um Ihren Vertrag. Sollten Sie noch nicht in unserem Kundenportal registriert sein, finden Sie mehr Informationen dazu auf unserer Homepage unter mercedes-benz-bank.de/kundenportal.

2. Gutachten beauftragen.

Bitte melden Sie den Unfallschaden eigenständig bei der Versicherung:  

  • Bei einem Kaskoschaden sollte je nach Schwere des Schadens ein Unfall-Gutachten in Auftrag gegeben werden.   
  • Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie die Kontaktdaten der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen und ggf. anschließend ein Gutachten in Auftrag geben. 

3. Reparaturfreigabe erhalten.

Nach Eingabe der Schadensmeldung im Kundenportal unter der Rubrik „Meldung Unfall / Schaden“ wird die Freigabe direkt an die Versicherung übermittelt. Handelt es sich gemäß
Kostenvoranschlag bzw. Gutachten um einen Reparaturschaden, kann die Reparatur des Fahrzeuges in Auftrag gegeben werden. Bitte lassen Sie die Reparatur in einer von Mercedes-Benz autorisierten Fachwerkstatt durchführen.

Anleitung zum Vorgehen bei einem Totalschaden mit einem Leasing-Fahrzeug.

1. Unfall melden.

Damit die Schadensmeldung zu Ihrem Fahrzeug zielgerichtet an uns übermittelt werden kann, bitten wir Sie um Anmeldung bzw. Registrierung in unserem Kundenportal. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei und bietet Ihnen über die Schadensmeldung hinaus weitere wichtige Services rund um Ihren Vertrag. Sollten Sie noch nicht in unserem Kundenportal registriert sein, finden Sie mehr Informationen dazu auf unserer Homepage unter mercedes-benz-bank.de/kundenportal.

2. Gutachten beauftragen.

Bitte melden Sie den Unfallschaden eigenständig bei der Versicherung:

  • Bei einem Kaskoschaden sollte je nach Schwere des Schadens ein Unfall-Gutachten in Auftrag gegeben werden.
  • Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie die Kontaktdaten der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen und ggf. anschließend ein Gutachten in Auftrag geben. 

3. Totalschaden melden.

Nach Eingabe der Schadensmeldung im Kundenportal unter der Rubrik „Meldung Unfall / Schaden“ bitten wir nachfolgend auch um Upload und Übermittlung des Gutachtens inklusive Bildern und Restwertgeboten.

Die Verwertung des Fahrzeuges erfolgt durch uns.

Standort des Fahrzeuges: Bitte beachten Sie, dass eventuelle Stand- und Abschleppkosten durch Sie bzw. die Versicherung zu tragen sind. Sofern möglich, sollten Sie das Fahrzeug daher an einem Standort ohne Standkosten abstellen.

Abmeldung des Fahrzeuges: Bitte melden Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I ab. Die Zulassungsbescheinigung Teil I bitte unbedingt wieder mitnehmen und im Fahrzeug bzw. Standort belassen oder an die Mercedes-Benz Leasing GmbH senden. 

4. Leasingvertrag kündigen.

Bei einem Totalschaden des Fahrzeuges kann jeder Vertragspartner den Leasingvertrag zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Bei schadenbedingten Reparaturkosten von mehr als 60% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges können Sie innerhalb von drei Wochen nach Kenntnis dieser Voraussetzungen zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Ihre Kündigung können Sie uns ebenfalls über unser Kundenportal zukommen lassen.

5. Unterlagen beilegen.

Bitte stellen Sie sicher, dass sich folgende Unterlagen im Fahrzeug bzw. Standort befinden: 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Erst- und ZweitschlüsseI
  • Bordmappe inkl. Serviceheft
  • COC/EWG-Papiere

6. Vertragsabrechnung.

Nach Verkauf des Leasingfahrzeuges übersenden wir Ihnen die Vertragsabrechnung. Sofern uns innerhalb von 90 Tagen die Versicherungsleistung des Erstversicherers überwiesen wird, erfolgt die finale Endabrechnung. 

Anleitung zum Vorgehen bei Unfall oder Totalschaden mit einem finanzierten Fahrzeug

1. Unfall melden.

Damit die Schadensmeldung zu Ihrem Fahrzeug zielgerichtet an uns übermittelt werden kann, bitten wir Sie um Anmeldung bzw. Registrierung in unserem Kundenportal. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei und bietet Ihnen über die Schadensmeldung hinaus weitere wichtige Services rund um Ihren Vertrag. Sollten Sie noch nicht in unserem Kundenportal registriert sein, finden Sie mehr Informationen dazu auf unserer Homepage unter mercedes-benz-bank.de/kundenportal.

2. Gutachten beauftragen.

  • Bitte melden Sie den Unfallschaden eigenständig bei der Versicherung:
  • Bei einem Kaskoschaden sollte je nach Schwere des Schadens ein Unfall-Gutachten in Auftrag gegeben werden. Bei einem Haftpflichtschaden sollten Sie die Kontaktdaten der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen und ggf. anschließend ein Gutachten in Auftrag geben. 

3. Reparaturfreigabe.

Nach Eingabe der Schadensmeldung im Kundenportal unter der Rubrik „Meldung Unfall / Schaden“ wird die Freigabe direkt an die Versicherung übermittelt. Handelt es sich gemäß Kostenvoranschlag bzw. Gutachten um einen Reparaturschaden, kann die Reparatur des Fahrzeuges in Auftrag gegeben werden. Bitte lassen Sie die Reparatur in einer von Mercedes-Benz autorisierten Fachwerkstatt durchführen.

4. Totalschaden melden.

Handelt es sich gemäß Gutachten um einen wirtschaftlichen oder echten Totalschaden, senden Sie uns bitte zeitnah das vollständige Gutachten inkl. Bildern via Upload im Kundenportal zu. Die Verwertung des Fahrzeuges erfolgt durch Sie. 

5. Finanzierungsvertrag kündigen.

Bei einem Totalschaden des Fahrzeuges kann jeder Vertragspartner den Darlehensvertrag kündigen. Sollten uns Informationen zur regulierenden Versicherung vorliegen, fordert die Mercedes-Benz Bank die Versicherungsleistung an und verrechnet diese mit der fälligen Restschuld aus dem Darlehensvertrag. 

 

Kontakt.

Schreiben Sie uns.

Mercedes-Benz Leasing GmbH (für Leasingverträge)
Mercedes-Benz Bank AG (für Finanzierungsverträge)
Service Center Berlin
10836 Berlin

E-Mail: kundenservice@mercedes-benz-bank.de

Servicetelefon.

Telefon: 030 868 755 755
Fax: 030 868 755 756

Mo.-Fr.: 8.00-20.00 Uhr
Sa.: 8.00-16.00 Uhr