Änderungen Sparerpauschbeträge ab 01. Januar 2023

Laut Beschluss des Deutschen Bundesrats werden die Sparerpauschbeträge zum 01. Januar 2023 erhöht.

Die Gesetzesgrundlage beinhaltet folgende Anpassungen der Freistellungsaufträge:

Eine Erhöhung für Einzelpersonen von aktuell 801 € auf 1.000 € sowie bei zusammenveranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern von 1.602 € auf 2.000 €.

 

Was bedeutet das für Sie?

Sie haben bei uns den vollen Sparerpauschbetrag erteilt?

Bei einem voll erteilten Freibetrag von 801 € bei Alleinstehenden und 1.602 € bei zusammenveranlagten Personen, erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 € bzw. 2.000 € ab dem 01. Januar 2023.

 

Ist Ihr bereits erteilter Freibetrag aktuell niedriger als der maximale Freibetrag?

Wir passen automatisch den bereits erteilten Freistellungsauftrag um 24,844 % gemäß den gesetzlichen Anforderungen an. Diese Erhöhung wird ab dem 01. Januar 2023 wirksam. 

 

In beiden Fällen besteht Ihrerseits kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag ab Januar 2023 neu verteilen?

Im Online-Banking können Sie unter dem Menüpunkt „Services“ > „Freistellungsauftrag“ jederzeit Anpassungen vornehmen.

Für unsere Kunden mit dem Produkt Tagesgeldkonto-Classic steht der Kundenservice der Mercedes-Benz Bank gerne zur Verfügung.

 

 

Wichtiger Hinweis: Das Leistungsangebot der Mercedes-Benz Bank AG ändert sich

Nach Prüfung unseres Produktportfolios haben wir uns entschieden, Tagesgeld- und Festzinskonten für Privatkunden komplett aus unserem Leistungsangebot zu nehmen. Dies betrifft die Produkte Tagesgeld Online, Tagesgeld Classic, sowie sämtliche Festzinskonten mit Laufzeiten von 3 Monaten bis 6 Jahren. Kunden mit bestehenden Konten werden von uns diesbezüglich direkt kontaktiert.

Weitere Fragen und Antworten finden sie hier.

Zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Die auf dieser Website gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.