Hinweis Am Dienstag, 15.10.2024 von 20:00 bis 22:00 Uhr, finden Wartungsarbeiten in Ihrem Online-Banking statt mehr
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Drei Pakete, ein Ziel: umfassender Autoservice für Ihren Mercedes-Benz.

Mit den Serviceprodukten bleibt Ihr Mercedes-Benz immer in bestmöglichem Zustand. Und Sie sichern den Werterhalt zu vorher festgelegten günstigen Monatsraten.

Mercedes-Benz Service-Pakete: Vorteile, die sich rechnen.

Optimaler Werterhalt.

Ihr Auto ist ein Mercedes. Und Ihr Kundendienst? Für hohe Sicherheit, Zuverlässigkeit und optimalen Werterhalt empfiehlt sich die regelmäßige Pflege und Wartung mit Mercedes-Benz Original-Teilen. Und wer könnte das besser als Ihr Mercedes-Benz Partner?

Einfach, schnell, kompetent.

Einfach Karte in der Autowerkstatt vorlegen – und alles läuft: Mit dem Abschluss eines Mercedes-Benz Service-Pakets erhalten Sie die kostenlose MercedesServiceCard. Im Bedarfsfall sorgt sie dafür, dass Ihnen in einer Mercedes-Benz Vertragswerkstatt schnell und unkompliziert geholfen wird. Im In- und Ausland. Darauf können Sie sich verlassen.

Planungssicherheit.

So haben Sie alles im Griff: Bedarfsorientierte Serviceleistungen zu konstanten, günstigen Monatsraten schützen Sie vor unvorhergesehenen Kosten bei Wartung und Inspektion. Kurz: Mit den Mercedes-Benz Service-Paketen lässt sich ganz einfach rechnen.

Service in Herstellerqualität.

Für jeden das Richtige: Durch optimal auf Ihr Fahrzeug und Ihren Bedarf abgestimmte Serviceleistungen decken die Mercedes-Benz Service-Pakete praktisch alles ab – ganz gleich, ob Wartungs- oder KomplettService-Paket – Ihr Fahrzeug ist immer in besten Händen.

Entspannt unterwegs: das KomplettService-Paket.

Immer im besten Zustand: Das KomplettService-Paket umfasst alle Wartungsarbeiten sowie Verschleiß- und sonstige Reparaturen/Austausche: z.B. an Bremsen oder Stoßdämpfern1. Und das zu einer günstigen Monatsrate, die sich während der Vertragszeit nicht ändert. 

Vorteile auf einen Blick: 

  • Kostengarantie und –transparenz
  • Leistungs- und Werterhalt
  • Keine unvorhersehbaren Service-Kosten
  • Bequeme Abwicklung über die Service Card
  • Laufzeiten: 12 bis 60 Monate
  • Laufleistung: 10.000 km bis 200.000 km
  • Das Fahrzeug darf bei Vertragsabschluss nicht älter als 4 Monate und nicht mehr als 10.000 km gelaufen sein.

Das Mercedes-Benz Wartungs-Paket. Perfekte Wartung für Ihren Mercedes.

Das Wartungs-Paket deckt während der vereinbarten Laufzeit alle Wartungsarbeiten gemäß Serviceplan ab. Dazu gehören beispielsweise auch Motorölwechsel und Zusatzleistungen wie die Erneuerung der Bremsflüssigkeit und des Kraftstofffilters.

Leistungen im Überblick:

  • Festgelegte günstige Monatsrate
  • Wartung durch autorisierte Mercedes-Benz Werkstatt
  • Verwendung von Mercedes-Benz Original-Teilen
  • Laufzeit Neufahrzeuge: 24–60 Monate bzw. 20.000–200.000 km
  • Laufzeit Gebrauchtfahrzeuge: 24, 36 oder 48 Monate bzw. 10.000–100.000 km2
  • Bei Neufahrzeugen mit dem Mercedes-Benz Garantie-Paket kombinierbar

Garantiert mehr: das Mercedes-Benz Garantie-Paket

Nach Ablauf der zweijährigen Neufahrzeuggarantie deckt das Garantie-Paket3 Reparaturkosten für Teile ab, die nicht erhöhtem Verschleiß unterliegen. Zum Beispiel Fensterheber oder Automatikgetriebe. Das Garantie-Paket ist fahrzeuggebunden und kann beim Weiterverkauf4 vom Nachbesitzer übernommen werden.

Leistungen im Überblick:

  • Abdeckung von Reparaturkosten, die nicht erhöhtem Verschleiß unterliegen
  • Bei Fahrzeugverkauf4 übertragbar
  • Abschluss innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung (bis max. 200.000 km)
  • Für Fahrzeuge zwischen zwei und fünf Jahren ist ein Abschluss unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Laufzeit max. zehn Jahre

In nur drei Schritten zu Ihrem Service-Paket.

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Wir sind bei Fragen für Sie da. Interessententelefon für die Service-Pakete.

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Wir sind bei Fragen für Sie da. Gern beantworten wir Ihre individuellen Fragen, Ihre Anregungen und Ihre Kritik.

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1Ausnahmen: Unfall- und Gewaltschäden, Räder und Reifen.

2Wartungs-Pakete für Gebrauchtfahrzeuge gibt es nur direkt in Verbindung mit Kauf eines Fahrzeugs. Ein nachträglicher Abschluss für Fahrzeuge bereits in Kundenhand ist nicht zulässig.

3 Garantiegeber ist der Händler, mit dem der Vertrag geschlossen wurde.

4 Gilt nicht für gewerbliche Wiederverkäufer.